Mietvertrag_Muster

Mietvertrag


für die


Ferienwohnung ‘Mountain Pad‘

Wannerweg 6b

82467 Garmisch-Patenkirchen


zwischen


Vermieter:


Michelle Healy / Martin Hoffmann

Am Weidenbach 7b

82362 Weilheim


und


Mieter:













1.    Allgemeines


1.1.  Der Vermieter verpflichtet sich, die Ferienwohnung – im Folgenden auch als Mietsache oder Mietobjekt bezeichnet – zum vereinbarten Zeitpunkt in sauberem und einwandfreiem Zustand an den Mieter zu übergeben.

1.2.  Die Ferienwohnung wird an ____ Personen vermietet.

Der Mieter darf die Ferienwohnung nicht an Dritte weitervermieten oder zum         Gebrauch überlassen. Der Mieter darf ohne schriftliche Zustimmung des Vermieters nicht mehr Personen in die Ferienwohnung aufnehmen, als in diesem Vertrag vereinbart.


1.3.  Haustiere sind nicht gestattet.

1.4.  Rauchen ist nicht gestattet.





2.    Mietobjekt


2.1.  Bei dem Mietobjekt handelt es sich um eine Ferienwohnung im 1. OG mit zwei Schlafzimmern, zwei Bädern, Küche, Wohn- und Esszimmer sowie zwei Balkonen.

              Gesamtfläche ca. 85 qm.

2.2.  Die Ferienwohnung ist vollständig möbliert und ausgestattet. Zur Nutzung frei sind auch ein Kellerabteil und ein Tiefgaragenplatz.

2.3.  Dem Mieter werden 2 Schlüssel ausgehändigt. Diese schließen die Haus- und die Wohnungstüre, sowie das Kellerabteil und die Tiefgaragenabfahrt.



3.    Mietdauer


3.1.  Die Ferienwohnung wird für die Dauer von _____ Nächten gemietet.

3.2.  Mietbeginn ist           der __________ um __________ Uhr,

               Mietende ist             der __________ um __________ Uhr.



4.    Mietpreis


4.1.  Der Mietpreis beträgt für die o.g. Mietdauer __________ €

4.2.  Der Mietpreis versteht sich inklusive aller Nebenkosten und Endreinigung.

4.3.  Die ortsübliche Kurtaxe in Garmisch-Patenkirchen ist nicht im Mietpreis enthalten. Diese wird gesondert berechnet. 


Die Kurtaxe beträgt aktuell:

Erwachsene                      3,-€/Person/Tag

Kinder 6-15 Jahre             1,-€/Person/Tag

Kinder unter 6 Jahre        Kostenfrei


Dafür erhält der Mieter für alle Personen eine Gästekarte die zu Ermäßigungen bei                                                                    vielen Einrichtungen und Angeboten berechtigt.


4.4.  Der Mietpreis ist 14 Tage nach Unterschrift des Mietvertrags zu 50% fällig. 

Das entspricht __________ €, bis spätestens zum ____________.

Der Restbetrag ist spätestens 14 Tage vor Mietbeginn fällig. 

Das entspricht __________€, bis spätestens zum ____________.

Entscheidend ist in beiden Fällen das Datum des Zahlungseinganges.

Die Beträge sind auf folgendes Konto zu überweisen:


Kontoinhaber       Michelle Healy und Martin Hoffmann

Kreditinstitut        UniCredit München

IBAN                     DE83 7002 0270 0015 3447 26

BIC                        HYVEDEMMXXX


PayPal                   mountainpadgarmisch@gmail.com


5.    Rücktritt


5.1.  Der Mieter kann vom Mietvertrag schriftlich zurücktreten bzw. kündigen. Der Vermieter bemüht sich, einen anderen Mieter zu finden.

5.2.  Findet sich vor vereinbartem Mietbeginn kein Ersatzmieter, so ist der ursprüngliche Mieter verpflichtet, an den Vermieter eine Entschädigung zu zahlen.

Hierbei wird die Entschädigung wie folgt gestaffelt:


-       14-35 Tage vor Anreise 50% des Mietpreises

-       7-13 Tage vor Anreise 75% des Mietpreises

-       0-6 Tage vor Anreise 90% des Mietpreises


5.3.  Bricht der Mieter den Aufenthalt vorzeitig ab, bleibt er zur Zahlung des vollen Mietpreises verpflichtet.





6.    Entsorgung


6.1.  Der Mieter verpflichtet sich den während der Mietzeit anfallenden Müll zu trennen und in den Müll-Containern im Keller zu entsorgen. Glasflaschen sind in den öffentlichen Sammelcontainern zu entsorgen.





7.    Obhutspflichten des Mieters, Haftung


7.1.  Der Mieter hat das Mietobjekt einschließlich des Inventars pfleglich zu behandeln, sowie die Mitbewohner und Besucher dazu anzuhalten. 

Dem Mieter wird die Hausordnung ausgehändigt. Der Mieter verpflichtet sich, sich  an diese Hausordnung zu halten.

7.2.  Der Mieter haftet für Schäden, die – durch Verletzung der ihm obliegenden Obhuts- und Sorgfaltspflichten – schuldhaft von ihm, durch von ihm betriebene Geräte, von seinen Erfüllungsgehilfen oder von Personen, die sich mit Wissen und Wollen des Mieters in der Mietsache aufhalten, verursacht werden.

7.3.  Der Mieter verpflichtet sich, bei der Nutzung der Ferienwohnung auch Rücksicht auf die Nachbarn zu nehmen. Die Ruhezeiten von 12:00 bis 15:00 Uhr sowie 22:00 bis 07:00 Uhr sind einzuhalten. Insbesondere an Sonn- und Feiertagen.

7.4.  Mängel die bei der Übernahme des Objektes und/oder während der Mietzeit entdeckt werden, sind dem Vermieter unverzüglich zu melden. Der Mieter ist verpflichtet, eventuell durch Ihn selbst oder durch die Mitbewohner verursachte Schäden am Mietobjekt oder am Hausrat umgehend dem Vermieter anzuzeigen.





8.    Beendigung des Mietverhältnisses


8.1.  Das Mietverhältnis endet nach Ablauf der vereinbarten Mietzeit.



9.     Rückgabe des Mietobjektes


9.1. Der Mieter hat die Ferienwohnung zum Mietende besenrein zu übergeben.   

    Benutztes Geschirr, Besteck, Töpfe, Pfannen und Gläser sind zu reinigen und               

                 aufzuräumen.




10.Schlussbestimmungen


10.1. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der           

    Bundesrepublik Deutschland.







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Ort, Datum                                                          Ort, Datum






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Unterschrift Mieter                                             Unterschrift Vermieter




Anlagen:


-       Hausordnung

-       AGB

-       Lageplan, Grundriss

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