Mietvertrag
für die
Ferienwohnung ‘Mountain Pad‘
Wannerweg 6b
82467 Garmisch-Patenkirchen
zwischen
Vermieter:
Michelle Healy / Martin Hoffmann
Am Weidenbach 7b
82362 Weilheim
und
Mieter:
1. Allgemeines
1.1. Der Vermieter verpflichtet sich, die Ferienwohnung – im Folgenden auch als Mietsache oder Mietobjekt bezeichnet – zum vereinbarten Zeitpunkt in sauberem und einwandfreiem Zustand an den Mieter zu übergeben.
1.2. Die Ferienwohnung wird an ____ Personen vermietet.
Der Mieter darf die Ferienwohnung nicht an Dritte weitervermieten oder zum Gebrauch überlassen. Der Mieter darf ohne schriftliche Zustimmung des Vermieters nicht mehr Personen in die Ferienwohnung aufnehmen, als in diesem Vertrag vereinbart.
1.3. Haustiere sind nicht gestattet.
1.4. Rauchen ist nicht gestattet.
2. Mietobjekt
2.1. Bei dem Mietobjekt handelt es sich um eine Ferienwohnung im 1. OG mit zwei Schlafzimmern, zwei Bädern, Küche, Wohn- und Esszimmer sowie zwei Balkonen.
Gesamtfläche ca. 85 qm.
2.2. Die Ferienwohnung ist vollständig möbliert und ausgestattet. Zur Nutzung frei sind auch ein Kellerabteil und ein Tiefgaragenplatz.
2.3. Dem Mieter werden 2 Schlüssel ausgehändigt. Diese schließen die Haus- und die Wohnungstüre, sowie das Kellerabteil und die Tiefgaragenabfahrt.
3. Mietdauer
3.1. Die Ferienwohnung wird für die Dauer von _____ Nächten gemietet.
3.2. Mietbeginn ist der __________ um __________ Uhr,
Mietende ist der __________ um __________ Uhr.
4. Mietpreis
4.1. Der Mietpreis beträgt für die o.g. Mietdauer __________ €
4.2. Der Mietpreis versteht sich inklusive aller Nebenkosten und Endreinigung.
4.3. Die ortsübliche Kurtaxe in Garmisch-Patenkirchen ist nicht im Mietpreis enthalten. Diese wird gesondert berechnet.
Die Kurtaxe beträgt aktuell:
Erwachsene 3,-€/Person/Tag
Kinder 6-15 Jahre 1,-€/Person/Tag
Kinder unter 6 Jahre Kostenfrei
Dafür erhält der Mieter für alle Personen eine Gästekarte die zu Ermäßigungen bei vielen Einrichtungen und Angeboten berechtigt.
4.4. Der Mietpreis ist 14 Tage nach Unterschrift des Mietvertrags zu 50% fällig.
Das entspricht __________ €, bis spätestens zum ____________.
Der Restbetrag ist spätestens 14 Tage vor Mietbeginn fällig.
Das entspricht __________€, bis spätestens zum ____________.
Entscheidend ist in beiden Fällen das Datum des Zahlungseinganges.
Die Beträge sind auf folgendes Konto zu überweisen:
Kontoinhaber Michelle Healy und Martin Hoffmann
Kreditinstitut UniCredit München
IBAN DE83 7002 0270 0015 3447 26
BIC HYVEDEMMXXX
PayPal mountainpadgarmisch@gmail.com
5. Rücktritt
5.1. Der Mieter kann vom Mietvertrag schriftlich zurücktreten bzw. kündigen. Der Vermieter bemüht sich, einen anderen Mieter zu finden.
5.2. Findet sich vor vereinbartem Mietbeginn kein Ersatzmieter, so ist der ursprüngliche Mieter verpflichtet, an den Vermieter eine Entschädigung zu zahlen.
Hierbei wird die Entschädigung wie folgt gestaffelt:
- 14-35 Tage vor Anreise 50% des Mietpreises
- 7-13 Tage vor Anreise 75% des Mietpreises
- 0-6 Tage vor Anreise 90% des Mietpreises
5.3. Bricht der Mieter den Aufenthalt vorzeitig ab, bleibt er zur Zahlung des vollen Mietpreises verpflichtet.
6. Entsorgung
6.1. Der Mieter verpflichtet sich den während der Mietzeit anfallenden Müll zu trennen und in den Müll-Containern im Keller zu entsorgen. Glasflaschen sind in den öffentlichen Sammelcontainern zu entsorgen.
7. Obhutspflichten des Mieters, Haftung
7.1. Der Mieter hat das Mietobjekt einschließlich des Inventars pfleglich zu behandeln, sowie die Mitbewohner und Besucher dazu anzuhalten.
Dem Mieter wird die Hausordnung ausgehändigt. Der Mieter verpflichtet sich, sich an diese Hausordnung zu halten.
7.2. Der Mieter haftet für Schäden, die – durch Verletzung der ihm obliegenden Obhuts- und Sorgfaltspflichten – schuldhaft von ihm, durch von ihm betriebene Geräte, von seinen Erfüllungsgehilfen oder von Personen, die sich mit Wissen und Wollen des Mieters in der Mietsache aufhalten, verursacht werden.
7.3. Der Mieter verpflichtet sich, bei der Nutzung der Ferienwohnung auch Rücksicht auf die Nachbarn zu nehmen. Die Ruhezeiten von 12:00 bis 15:00 Uhr sowie 22:00 bis 07:00 Uhr sind einzuhalten. Insbesondere an Sonn- und Feiertagen.
7.4. Mängel die bei der Übernahme des Objektes und/oder während der Mietzeit entdeckt werden, sind dem Vermieter unverzüglich zu melden. Der Mieter ist verpflichtet, eventuell durch Ihn selbst oder durch die Mitbewohner verursachte Schäden am Mietobjekt oder am Hausrat umgehend dem Vermieter anzuzeigen.
8. Beendigung des Mietverhältnisses
8.1. Das Mietverhältnis endet nach Ablauf der vereinbarten Mietzeit.
9. Rückgabe des Mietobjektes
9.1. Der Mieter hat die Ferienwohnung zum Mietende besenrein zu übergeben.
Benutztes Geschirr, Besteck, Töpfe, Pfannen und Gläser sind zu reinigen und
aufzuräumen.
10.Schlussbestimmungen
10.1. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der
Bundesrepublik Deutschland.
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Ort, Datum Ort, Datum
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Unterschrift Mieter Unterschrift Vermieter
Anlagen:
- Hausordnung
- AGB
- Lageplan, Grundriss